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Abschiebung von Straftätern: Baerbock gegen Rückführung in Heimat

Abschiebung von Straftätern? Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock ist dagegen

Gemäß der Genfer Konvention müssen Flüchtlinge die Gesetze des Aufnahmelandes einhalten, andernfalls droht die Rückführung in die Heimat. Aber wie funktioniert das in Deutschland? Gar nicht.

Beispiele: das kürzliche Massaker in Mannheim. Der Täter – ein Afghane, der bereits 2014 abgeschoben werden sollte, aber alles wurde auf die lange Bank geschoben. Ebenso die Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen durch Afghanen im Jahr 2019. Einer der Vergewaltiger saß zwei Jahre ab, wurde entlassen, aber anstatt repatriiert zu werden… bleibt er weiterhin unter dem Schutz Deutschlands.

Die Antwort von Frau Baerbock: “Wie können wir mit einem islamistischen Terrorregime zusammenarbeiten, mit dem wir überhaupt keine Beziehungen haben?”

Wieder eine 360°-Wende? Die “Hilfe” für Afghanistan in Höhe von €261 Mio. im letzten Jahr – ist das ein Witz, oder?

Übrigens, Schweden, das auch nicht mit den Taliban zusammenarbeitet, schafft es, unliebsame Personen abzuschieben, während die deutsche Regierung immer wieder etwas dagegen hat…

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