Nach der jüngsten FDP-Forderung nach einer Bürgergeldkürzung hat Bundesjustizminister Marco Buschmann gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ Stellung genommen und betont, dass in Zeiten einer rasch ansteigenden Inflation eine zügigere Anpassung möglich sein muss. Obwohl das Bundesverfassungsgericht klar gesagt habe, dass der Regelsatz für ein menschenwürdiges Existenzminimum hoch genug sein müsse, stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde. Die geltende Rechtslage verbiete Absenkungen, aber verfassungsrechtlich zulässig wäre es, das entsprechende Gesetz zu ändern.
Zwar sei Deutschland ein sehr gut ausgebauter Sozialstaat, dürfe man nicht die Solidarität mit denjenigen Menschen vergessen, die arbeiteten und Steuern bezahlten.
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