StartAktuellesEU-GH: Afghanische Staatsangehörigkeit als Asylgrund anerkannt

EU-GH: Afghanische Staatsangehörigkeit als Asylgrund anerkannt

#EU-Gerichtshof sieht afghanische Staatsangehörigkeit von Frauen als ausreichenden Asylgrund an

Zwei Afghaninnen hatten sich gegen die Weigerung der österreichischen Behörden gewandt, ihnen Asyl zu gewähren. Die Klägerinnen argumentierten, dass die Situation von Frauen in ihrem Heimatland die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Österreichs Verwaltungsgerichtshof wandte sich damit an den Europäischen Gerichtshof.

Dieser entschied am Freitag, dass es ausreicht, wenn ein EU-Mitgliedstaat bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau nur ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Zwangsverheiratung, der fehlende Schutz vor Gewalt, mehrere Einschränkungen sowie Vollverschleierung seien als Verfolgung zu werten, heißt es.

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