Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland in Brandenburg, kritisiert gegenüber der „Welt“ einen Fall aus der gescheiterten Asylpolitik der Bundesregierung. Demnach lebt der verurteilte syrische IS-Anhänger Shaas al-M. nach seiner Haftentlassung in einer Flüchtlingsunterkunft einer Kleinstadt im Landkreis. Trotz seiner Verurteilung wegen Terrorunterstützung und der Aberkennung seines Flüchtlingsstatus kann er aufgrund des Abschiebestopps nach Syrien nicht abgeschoben werden.
Der Syrer sei 2016 festgenommen und zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Seit 2021 sei er wieder auf freiem Fuß. Schmidt berichtete, dass er in seiner Verwaltung nachgefragt habe, wie viele Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte in seinem Landkreis als islamistische Gefährder eingestuft seien. Die Antwort: „Es sind 22“.
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