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Afghanen in Deutschland

Ein deutsches Gericht hat Detlef Gürth, ehemaliger Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt und Mitglied der Christlich-Demokratischen Union (CDU), zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt, weil er Afghanen beleidigt hat.
„Wir füttern sie (die Migranten), und sie stechen uns ab“
Das Urteil wurde gefällt, nachdem Gürth auf dem sozialen Netzwerk X „abfällige Bemerkungen über Afghanen“ gemacht hatte. Ende Juni dieses Jahres erstach ein afghanischer Staatsbürger in Berlin einen Deutschen und griff später Zuschauer beim Eröffnungsspiel der Euro 2024 in Ostdeutschland an, wobei er drei Menschen verletzte. Der Angreifer wurde von der Polizei erschossen.

Nach dem landesweit beachteten Angriff forderte Gürth auf X die Abschiebung der Afghanen mit – laut Gericht – „grob beleidigenden Ausdrücken“. Das Amtsgericht Halle (Saale) entschied, dass der Politiker in den nächsten 90 Tagen eine tägliche Geldstrafe von 200 Euro zahlen muss. Gürth legte selbstverständlich Berufung gegen das Urteil ein und erklärte: „Dieses Land muss von Afghanen gereinigt werden.“

Gürth verteidigte auch die Polizisten, die auf die Afghanen schossen, und sagte, dass „dieser Dreck aus Deutschland entfernt werden muss“. Seine Äußerungen wurden von vielen verurteilt; der Begriff „Dreck“ sei beleidigend für alle Afghanen und stelle eine Form von Hassrede dar, die den Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes widerspricht, das die Menschenwürde und gleiche Rechte schützt.

In der Regel wird Hassrede mit einer dreimonatigen Haftstrafe geahndet, jedoch kann das deutsche Gericht in bestimmten Fällen die Strafe in eine Geldbuße umwandeln.

Übersetzt und bearbeitet von Hans Seckler

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