„COMPACT“-Verbot aufgehoben – Magazin-Chef schließt neue Restriktionsversuche nicht aus
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des „#COMPACT“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Der „COMPACT“-Chef Jürgen Elsässer zeigt sich da sicher: Der Staat werde alles Beschlagnahmte schnell zurückgeben müssen. Allerdings könne es zu einem Verbot einzelner Artikel oder Ausgaben kommen. Man könne von „Regime-Seite“ versuchen, „unterhalb der Ebene des Gesamtverbotes unsere Arbeit schwer zu schädigen“.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des „#COMPACT“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Der „COMPACT“-Chef Jürgen Elsässer zeigt sich da sicher: Der Staat werde alles Beschlagnahmte schnell zurückgeben müssen. Allerdings könne es zu einem Verbot einzelner Artikel oder Ausgaben kommen. Man könne von „Regime-Seite“ versuchen, „unterhalb der Ebene des Gesamtverbotes unsere Arbeit schwer zu schädigen“.
Vor der #AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag bezifferte Elsässer zuvor den Schadensersatz für entgangene Umsätze auf rund 320.000 Euro.
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