⚖️Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil zum Waffenverbot für AfD-Mitglieder
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Dies gelte auch für Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei als Verdachtsfall eingestuft werde. Besonders erschwerend sei, wenn ein Parteimitglied nicht nur einfaches Mitglied sei, sondern auch als Funktionsträger aktiv die Partei unterstütze.
In der Hauptursache sind laut der Gerichtssprecherin vier Berufungsverfahren anhängig, die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.
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