❗Verwaltungsgericht: Sächsische AfD darf als rechtsextrem eingestuft werden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag nach eigenen Angaben einen Eilantrag der sächsischen AfD gegen deren Einstufung durch den Landesverfassungsschutz als „gesichert extrem“ abgelehnt. Demnach liegen nach einer summarischen Prüfung „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass „der Antragsteller Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“.
Auch der Antrag der AfD, den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zu zwingen, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht, sei ohne Erfolg geblieben.
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