Im Streit über eine Unterkunft für Asylbewerber hat die oberbayerische Gemeinde Rott am Inn vor Gericht eine erste Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht München wies ihre Eilklage gegen den Vollzug einer vom Landkreis erlassenen Baugenehmigung ab und erklärte, bei der Unterkunft werde es sich um eine „Drehscheibe“ handeln. Der Landkreis hat das Gelände einer früheren Lampenfabrik langfristig gemietet, um dort 500 Asylbewerber unterzubringen.
Laut den Gegnern ist die Kapazität beim Abwasser aber ausgeschöpft, der Platz pro Migrant ist zu knapp bemessen und der Lkw-Verkehr einer benachbarten Spedition verträgt sich nicht mit so vielen Menschen. Der Landkreis reduzierte die Zahl der dort zu lebenden Migranten auf 270 – und erließ die Baugenehmigung. Die Gemeinde will die Gerichtsentscheidung nicht hinnehmen: Bürgermeister Daniel Wendrock (parteilos) kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
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