12. Juni 2025 Ma7.sk von Judit Molnár
13 der 14 Präsidialdekrete von Edvard Beneš , die zwischen dem 14. Mai und dem 27. Oktober 1945 erlassen wurden, stellten die Kollektivschuld von Deutschen und Ungarn fest. Mit anderen Worten, dass jeder Deutsche und Ungar, vom Säugling bis zum Greis, für die Schrecken des Zweiten Weltkriegs verantwortlich ist. Neben den von den tschechoslowakischen Behörden begangenen Massenmorden, Deportationen und anderen Entrechtungen bedeutete dies die Umsiedlung von etwa 70-80 Tausend Ungarn nach Ungarn und die Beschlagnahmung ihres beträchtlichen Vermögens in der Tschechoslowakei im Rahmen des schließlich ausgehandelten „Bevölkerungsaustausches“.
In den vergangenen mehr als dreieinhalb Jahrzehnten haben wir so viele Formen der politischen Absurdität erlebt, dass man sie alle gar nicht zusammenzählen kann. Eines der besonders schockierenden „Erlebnisse“ meiner journalistischen Laufbahn war jedoch der politische Zirkus, als es um den Vorschlag der SNS zur Bekräftigung der Benes-Dekrete ging. All das geschah 2007, drei Jahre nach unserer Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Die damaligen parlamentarischen Debatten gaben die Essenz des Hasses und die Schmähung der Ungarn wider. Die rechten, linken, extremrechten und europäisch gesinnten Parteien – von Dzurinda bis Slota – stellten sich Hand in Hand gegen die Partei der Ungarischen Koalition,
sie verteidigten mit einem Schneid im diebischen Geist die Rechtlosigkeit, argumentierten bis zuletzt mit ideologischem Mumpitz, verworrenen Begründungen, behaupteten, dass die Dekrete zwar Gültigkeit hätten, aber die auf die kollektive Schuld bezogenen Passagen ohne Wirkung wären.
Sogar ein halbfertiger Advokat weiß, dass die Dekrete auf das Prinzip der kollektiven Schuld basieren, sodass sie nicht ohne sie interpretiert werden können, diese Grundlage kann nicht ausgeklammert werden.
Es ist eine traurige Tatsache, dass es keinen einzigen Slowaken gab, der seinen ganzen Mut zusammengenommen nur ansatzweise nachgebend oder mit ein wenig Verständnis bezeugend von der größten Schande unserer kurzen Geschichte, nämlich von der kollektiven Entrechtung, gesprochen hätte, die die Grundlage für die Jahrzehnte dauernde Stigmatisierung ist, die den Ungarn anhaftet. Von dem eingezogenen Vermögen redeten sie natürlich nicht, obwohl es sonnenklar war, dass die rechtliche Bekräftigung (der Dekrete) auch die Entschädigungsansprüche verhindern sollte.
Die arglistige Wunderbehauptung der slowakischen Politik über die Wirkung und Gültigkeit (der Dekrete) bekam seither einige Dämpfer, schließlich wurde es in mehreren Fällen gewiss, dass es
in der Slowakei bis zum heutigen Tag Beschlagnahmungen vom Vermögen aufgrund der Benes-Dekrete vorkommen.
Denken wir nur an den Fall der Familie Bosits, der 2009 begann, aber erst dreizehn Jahre später öffentlichkeitswirksam bekannt wurde. Die wegen der Wälder im Bezirk Bártfa eröffnete rechtliche Klage wurde bis nach Strasbourg gebracht, und auf jeder richterlichen Ebene war es vollkommen eindeutig, dass der Staat aufgrund der Dekrete das Besitzrecht in Frage stellt. In unserer Zeitung befassten wir uns oft mit dem durch den Bau des Pressburger Ringes entstandenen Skandal, wobei wieder die Dekrete die Grundlage dafür lieferten, dass die Absicht für die Grundstücksbereinigung von etwa 150 ehemaligen Eigentümern durch den Staat verhindert wurde.
Daher können wir uns nicht wundern, wenn der Anwalt Viktor Bugár, ein Experte in diesem Themenbereich, erkannt hat, dass man im Katasteramt ab 2023 – trotz des früheren, bestehenden Verfahrensmoratoriums – die Grundstücksbeschlagnahmungen wieder aufgenommen hat, d.h. sie beginnen erneut aufgrund der Rechtsvorschriften von der kollektiven Schuld die Besitzerrechte zugunsten des Staates zu ändern. Die Grundlagen liefern die Dokumente in den Archiven, es erfolgt keine Hinzuziehung der Betroffenen.
Der Diebstahl erfolgt in aller Stille und heimtückisch! Man kann nur nicht wissen, an welcher Stelle der Macht dieser sogenannte amtliche Vorgang der Gemeinheit abgenickt wurde.
Seit fünfunddreißig Jahren sehen wir, dass diese Angelegenheit nicht zu den Lieblingsthemen der slowakischen Politik zählt, im günstigen Fall versucht man die Verantwortung abzuwälzen, meistens aber erfährt man eine schroffe Zurückweisung oder es bricht eine anklagende Empörung aus.
Wenn die Dekrete zur Diskussion kommen, dann kann sogar die theoretische Annahme einer moralischen Gutmachung die Gemüter erhitzen.
So schwieg die ungarische Elite lieber, damit die Mehrheit die Augenbrauen nicht hochzieht. Obwohl wir jahrelang gute Platzierungen auf der Liste der politischen Beliebtheitsskala einnahmen, fehlte nur der Mut diese Frage auf die Tagesordnung zu setzen. Für Béla Bugár (slowakischer Politiker ungarischer Abstammung – red. Anmerkung) lohnte sich wahrscheinlich die Angelegenheit mit den Dekreten nicht, seine Popularität beschädigt zu sehen.
Die gegenwärtige Führung der Ungarischen Allianz wagt endlich auch weiter zu denken. In der 13-Punkten-Programmthese, die von dem Vorsitzenden László Gubik in Kaschau verkündet wurde, steht als ausdrückliche Zielsetzung, die aufgrund der Benes-Dekrete geschehenen Bodenenteignungen gesetzlich zu stoppen, die Streichung des Prinzips von der kollektiven Schuld und die korrekte, abschließende Bewertung der Vergangenheit. Das ist keine leichte Aufgabe, aber nicht chancenlos.
Bisher waren wir mit einer mangelnden Aufnahmefähigkeit konfrontiert, wenn die Angelegenheit der Benes-Dekrete zur Sprache kam, aber es könnte sich trotzdem eine gute Basis ergeben, weil Peter Pellegrini vor einem Jahr, während der unmittelbar vor seiner Wahl zum Staatspräsidenten abgehaltenen Pressekonferenz zusammen mit Krisztian Forró als Gegenleistung für die Unterstützung nicht mit Versprechungen geizte.
Neben dem Ringverkehr und den Krankenhäusern kam die Sprache zufällig oder bewusst (?) als zu lösendes Problem ebenso auf die Angelegenheit der kollektiven Schuld. Das ist für den Anfang nicht schlecht, wenn auch aus den Worten von Pellegrini nicht zu entnehmen war, ob er bei einer symbolischen Geste verbleibt, oder ob er tatsächlich Schritte für die gesetzliche Außerkraftsetzung der Dekrete zu unternehmen bereit ist.
Wir hätten also eine Grundlage, worauf wir uns berufen können. Was den Start zur Lösung erkennen lässt, ist die Ernennung von Krisztian Forró, der früher der Ungarischen Allianz vorstand, durch den Staatspräsidenten zum Vertreter für die Angelegenheiten von Minderheiten letzte Woche. Die bisherigen Äußerungen von Forró machen uns zuversichtlich. Allem Anschein nach geht er mit konkreten Vorstellungen seine Aufgaben an, in der Angelegenheit der Dekrete initiiert er die Aufstellung einer Arbeitsgruppe. Bei aller Freude darf man aber nicht vergessen, dass Forró nur ein Berater und kein Entscheider geworden ist, und auch Pellegrini keine ausführenden Kompetenzen hat, er hat höchstens Ansehen bedingt durch sein Amt.
Mit einer guten Strategie, mit starken Argumenten, mit der Darstellung konkreter Fälle haben wir aber gegenüber früher bessere Chancen,
unsere Geschichten zu thematisieren und die Rechtlosigkeit zu benennen, die unsere Großeltern und Urgroßeltern gedemütigt, heimat- und mittellos gemacht haben.
Ebenso können wir auch aufzeigen, dass man auf die Dekrete berufend wieder Grund und Boden von den Erben nur wegen der ungarischen Nationalität ihrer Ahnen enteignet. Die Probe vom Pudding geschieht durch den Verzehr, wir werden sehen, ob den Worten Taten folgen oder auch nicht.
Deutsche Übersetzung von Dr. Gábor Bayor
MAGYARUL: https://ma7.sk/tollhegyen/benes-pudingja