13. Juni 2024
Anstatt ihre Grenzen und ihre Bürger vor der endemischen Kriminalität zu schützen, die die illegale Massenmigration mit sich bringt, scheint die Europäische Kommission wild entschlossen zu sein, Ungarn in den Bankrott zu treiben – als Vergeltung für die Ablehnung der Regierung Orbán gegen ihre Politik.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Ungarn zur Zahlung von 200 Millionen Euro (rund 80 Milliarden Forint) verurteilt, weil es das EU-Recht „nicht beachtet“ hat, unter anderem im Bereich der Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz und der Rückführung illegal aufhältiger Nicht-EU-Bürger.
In einem am Donnerstag ergangenen Urteil verurteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Ungarn außerdem zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 1 Million Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Einhaltung der Vorschriften, weil das Land einem im Dezember 2020 ergangenen Urteil des Gerichts in Bezug auf Verstöße gegen die Bestimmungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen und der Rückführungsrichtlinie nicht nachgekommen ist.
Dieses Versäumnis, das darin besteht, die Anwendung einer gemeinsamen EU-Politik in ihrer Gesamtheit absichtlich zu vermeiden, stellt einen beispiellosen und äußerst schwerwiegenden Verstoß gegen das EU-Recht dar.
Der ungarische Premierminister Viktor Orbán reagierte auf das Urteil und nannte es „empörend und inakzeptabel“. Er könne sich keinen Akteur in der Weltpolitik vorstellen, der das Recht hätte, den Ungarn zu sagen: „Liebe Ungarn, nicht ihr bestimmt, wer in euer Land einreisen darf, sondern wir werden es euch schon sagen.” Das ist unmöglich, absurd, ein Unding! Aber es gibt in dieser Sache ein noch absurderes Element:
„Während wir Europa verteidigen, während wir für Hunderte von Millionen Euro einen Zaun bauen, während wir inzwischen Milliarden Euro für den Grenzschutz ausgegeben haben, während wir unsere Soldaten, unsere Grenzschützer, unsere Polizisten dort unten haben, die Risiken eingehen, um Europa gegen eine immer gewalttätigere Welle von Migranten zu verteidigen, schießen sie uns in den Rücken. Es sind also nicht nur die Migranten, mit denen wir zu kämpfen haben, sondern sie schießen Ungarn auch noch von Brüssel aus in den Rücken.„
„Es scheint, dass illegale Migranten für die Brüsseler Bürokraten wichtiger sind als ihre eigenen europäischen Bürger“, schrieb der Ministerpräsident in seinem Beitrag auf der Plattform X.
Die ungarische Position zur illegalen Migration lässt sich in vier Punkten zusammenfassen.
- Der erste ist, dass Asylanträge außerhalb der EU-Grenzen bearbeitet werden sollten.
- Die EU-Außengrenzen und der Schengen-Besitzstand müssen geschützt werden.
- Eine engere Zusammenarbeit mit Nachbarländern und Drittstaaten ist notwendig, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen.
- Wir brauchen ein stärkeres und entschiedeneres Vorgehen gegen organisierte Kriminalität, Menschenschmuggel und Terrorismus.
Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt. Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe.
Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstießen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.
Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Dem folgten die Richter nun größtenteils:
Budapest verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.