Bis zu 5000 Euro Strafe werden in Zukunft fällig, wenn jemand Schwangeren vor Praxen oder Beratungsstellen auflauert, sie belästigt oder behindert. Verstöße stellen künftig laut dem am 5. Juli vom Bundestag angenommenen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar.
Künftig soll es verboten sein, Schwangere an einer Abtreibungsberatung zu hindern – etwa indem man die Frauen behindert, wenn sie Beratungseinrichtungen betreten oder verlassen wollen, und auch das Personal von solchen Einrichtungen bei der Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen „bewusst zu behindern“.
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