Mehrere Bundesländer fordern Softdrink-Steuer
Laut einem Protokollvermerk der Verbraucherschutzministerkonferenz fordern mehrere Bundesländer den Bund auf, eine Steuer auf besonders zuckerhaltige Getränke zu prüfen. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und das Saarland setzen sich dafür ein, dass Hersteller eine entsprechende Abgabe zahlen.
„Trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland ist der durchschnittliche Zuckergehalt von z.B. Softgetränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie für eine gesundheitsförderliche Ernährung erforderlich wäre“, heißt es in dem Protokoll.
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