Die französische Oppositionspolitikerin Marine Le Pen, die heute wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden wurde, wurde zu vier Jahren Gefängnis, davon zwei bedingt, umwandelbar in eine elektronische Fußfessel, einer Geldstrafe von 100.000 Euro und fünf Jahren Ausschluss aus der Wählbarkeit mit vorläufiger Vollstreckung verurteilt.
Gemäß den Anträgen der Staatsanwaltschaft unterliegt dieses letzte Urteil der vorläufigen Vollstreckung, was bedeutet, dass diese Strafausschlussstrafe im Falle einer Verurteilung sofort greift – auch im Falle einer Berufung.
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