„Deppen-Apostroph“ ist jetzt erlaubt
Laut dem neuen Regelkatalog, der in diesem Jahr beschlossen wurde, ist die zuvor als falsch geltende Verwendung des Apostrophs – auch unter dem Schlagwort „Deppen-Apostroph“ bekannt – nicht mehr falsch. Nach dem 2018 aktualisierten amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung war der Apostroph im Genitiv nur dann richtig, wenn das Grundwort auf einen s-Laut endet („Heinz‘ Friseursalon“).
Laut dem neuen Regelkatalog, der in diesem Jahr beschlossen wurde, ist die zuvor als falsch geltende Verwendung des Apostrophs – auch unter dem Schlagwort „Deppen-Apostroph“ bekannt – nicht mehr falsch. Nach dem 2018 aktualisierten amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung war der Apostroph im Genitiv nur dann richtig, wenn das Grundwort auf einen s-Laut endet („Heinz‘ Friseursalon“).
Nun heißt es im Regelwerk: „Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist.“
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