Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie erneut eine Zahlungsaufforderung an Ungarn gesendet hat, um sicherzustellen, dass die ungarische Regierung die von dem Europäischen Gerichtshof verhängte Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro bis zum 17. September begleicht. Andernfalls wird die Kommission den ausstehenden Betrag von den sonst für Ungarn verfügbaren Mitteln abziehen.
Der Europäische Gerichtshof verhängte die Strafe von 200 Millionen Euro, weil das ungarische Parlament ein neues Asyl- und Einwanderungsgesetz verabschiedete, das nicht im Sinne Brüssels formuliert ist und laut Brüssel geeignet sei, Migranten auf „rechtswidrige“ Weise zu behandeln.
Seit 2015 hat Ungarn rund 800 Milliarden Forint, also zwei Milliarden Euro, für den Grenzschutz, einschließlich des Baus eines Zauns, ausgegeben und fordert nun die Europäische Kommission zur Zahlung dieser Summe auf. Ungarische Regierungsbeamte haben angedeutet, dass sie bereit sind, diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen. Die Kommission hat sich bisher konsequent geweigert, den Bau des Zauns zu finanzieren.
Gleichzeitig hat Brüssel kein Problem damit, dass Deutschland bereits Menschen nach Afghanistan abschiebt und Italien Konzentrationslager für Migranten in Albanien errichtet. Diese Maßnahmen passen in das Konzept der Rechtsstaatlichkeit, während die ungarische Haltung nicht akzeptabel ist.
Übersetzt und bearbeitet von Hans Seckler