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Schatten im nächsten EU-Haushalt

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Die Verhandlungen über den siebenjährigen Zentralhaushalt für 2028-2034 stehen kurz vor dem Beginn, und sie werden neben den traditionellen kontroversen Themen von einer Reihe weiterer Faktoren überschattet. Wie die Rückzahlung des 300-Milliarden-Kredits, Trumps Zollkrieg, die dringende Notwendigkeit, die Verteidigungsausgaben zu ändern, usw. Ist es bei all dem wichtig, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Entscheidungen langfristig denken und sich vor Augen halten, wofür sie was opfern? Zahlen wir nicht einen zu hohen Preis für eine Entscheidung, die kurzfristig eine Lösung bringt?

Die 27 EU-Kommissare haben im Februar die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028-2034 aufgenommen. Neben den bisher ausgetragenen Streitigkeiten wird dies stark durch die Rückzahlung des gemeinsamen Kredits in Höhe von 300 Mrd. Forint und die Neuorganisation der Verteidigungsausgaben beeinflusst.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bereits auf eine Erhöhung der Militärausgaben geeinigt und versuchen auch, Fähigkeitslücken zu schließen, da US-Präsident Trump die NATO-Mitglieder erneut aufgefordert hat, ihre Verteidigungsausgaben auf 5% des BIP zu erhöhen. Derzeit erreicht kein Mitgliedstaat dieses Ziel, und die Staats- und Regierungschefs der EU haben nicht erwähnt, wie sie die Ausgaben finanzieren wollen.

Der Draghi-Bericht wies darauf hin, dass die EU zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zusätzliche 800 Mrd. EUR durch gemeinsame Kreditaufnahme investieren muss, ohne die sie ihren geopolitischen Einfluss riskiert.

Aus diesem Grund will die Kommission den Haushalt an die geopolitischen Herausforderungen der Union anpassen und die gemeinsame Währung in innovative Systeme investieren, die Renditen erwirtschaften können, und in neue vorrangige Bereiche wie den Verteidigungssektor.

Die traditionelle Debatte zwischen den „sparsamen“ (Deutschland) und den „ausgabenden“ (Frankreich) Staaten ist herausfordernder denn je.

In jüngster Zeit waren jedoch auch zwei Hauptvertreter beider Seiten aufgrund ihrer eigenen Wirtschaftsphilosophien mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, was die Besorgnis des jeweils anderen beweist und hervorhebt, dass die Erkenntnis, dass die EU sowohl Stabilität als auch Wachstum braucht, um ihre Probleme zu lösen, nicht realisiert wurde.

Unterdessen fordert Spanien, das als erstes seinen Entwurf und seine Vorschläge zum MFR vorgelegt hat, die Regierungen lautstark auf, gemeinsam die Verantwortung für riesige Kreditsummen zu übernehmen, und wenn nötig, die EU dies unter Verletzung eines ihrer größten Tabus durchzusetzen.

Sein anderer Vorschlag ist, dass die EU die Rückzahlung der Schulden in Höhe von 300 Milliarden Forint aufschiebt und so den Cashflow verbessert. Dies würde der Kommission auch mehr Spielraum für die Finanzierung gemeinsamer Prioritäten geben. Das mag eine Lösung sein, aber es ist ein rutschiger Abhang in Richtung Fiskalpolitik.

Und was werden wir für eine engere Verzahnung von Finanzpolitik und Finanzmitteln bezahlen? Mit der Zentralisierung der Fiskalpolitik werden die Interessen der Mitgliedstaaten zunehmend in den Hintergrund gedrängt, und die Länder sind weniger in der Lage, ihre Haushalte an ihre eigenen Prioritäten anzupassen, was bei 27 Ländern mit sehr unterschiedlichen Interessen und Ressourcen auf lange Sicht nicht tragbar sein kann.

Darüber hinaus sind die Verschärfung der wirtschaftlichen Ungleichheiten, die potenzielle Ungerechtigkeit der gemeinsamen fiskalischen Umverteilung und die Einführung neuer, gemeinsamer Steuern Faktoren, die die sozialen Spannungen verstärken und den Antagonismus zwischen „zahlenden“ und „begünstigten“ Ländern vertiefen. Gleichzeitig verringert eine streng zentral regulierte Wirtschaftspolitik die Chancen der weniger wohlhabenden Länder, standortspezifische Probleme zu lösen und Entwicklungen zu fördern.

Das muss auf jeden Fall eine Frage sein, die in einer offenen Debatte entschieden werden muss. Obwohl die Annahme des MFR einen einstimmigen Beschluss des Rates und dann den Segen des Parlaments erfordert, wird der Entwurf von der Kommission vorgelegt, dem einzelne Entwürfe der Mitgliedstaaten vorausgehen, die in der Kommission diskutiert werden.

Es ist jedoch bedauerlich, dass nach Angaben einiger EU- und diplomatischer Quellen die Frage wieder nicht in offiziellen Foren, sondern in Hinterzimmern entschieden wird. Die Kommission verhandelt bereits mit den Vertreterinnen und Vertretern der MFR-Entwurfsländer, die die EU in Richtung eines gemeinsamen Glaubenssystems und damit einer Fiskalunion drängen würden. Den Quellen zufolge besteht das Ziel der Verhandlungen darin, diese Entscheidung leichter und schneller durch die Kommission, dann durch den Rat und das Parlament zu bringen, und zwar mit vorgefertigten Plänen und unter Beweis der Geschlossenheit.

Übersetzt und bearbeitet von Alex Kada

Der Verfassungsschutz bekämpft die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie

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„Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“ / Illustrationen: Karsten Petrat (Cicero)

Gegründet wurde der Verfassungsschutz zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz, der geltenden Verfassung, Gestalt angenommen hat. Inzwischen greift er das diese freiheitliche Demokratie wesentlich konstituierende Grundrecht der Meinungsfreiheit an. Anstatt die Demokratie zu schützen, bekämpft er sie selbst aus offizieller wirksamer Position. Diese Umkehrung ist strukturell mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes verbunden und wenig bekannt. Sie aufzudecken hat der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in einem Vortrag unternommen, den die Schweizer „Weltwoche“ abgedruckt hat.

Der Sonderweg des Verfassungsschutzes

Mit seiner Konzeption des Verfassungsschutzes gehe Deutschland einen in der demokratischen Welt ziemlich singulären Sonderweg. Üblicherweise beschränkten sich Inlandsgeheimdienste darauf, den Staat gegen Umsturz, Putsch, Terrorismus – kurz: gegen politisch motivierte Gewalt – zu schützen. Sie beschränkten sich also auf das, was als „Staatsschutz“ bezeichnet werde. Doch die Aufgabe des Verfassungsschutzes gehe darüber weit hinaus.

Er solle nicht nur einen gewaltsamen Umsturz, sondern schon im Vorfeld verhindern, dass auf dem Wege demokratischer Wahlen Kräfte an die Macht kommen, die Demokratie und Rechtsstaat beseitigen wollten.
Er mache also nicht nur politische Vorgehensweisen – Gewalt oder Zwangsanwendung – zu seinem Thema, sondern auch politische Inhalte, also Programme und Meinungen. Er wende sich schon gegen politische Bestrebungen, die sich ihrer politischen Ausrichtung nach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.

Dies hänge mit der deutschen Konzeption der «wehrhaften» oder «streitbaren Demokratie» zusammen: Den Feinden der freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie solle es unmöglich gemacht werden, mit demokratischen Wahlen die Mehrheit zu gewinnen, um dann die Demokratie abzuschaffen. Demokratie, Rechtsstaat und die Garantie der Menschenwürde seien nach dem deutschen Grundgesetz unabänderlich, könnten also auch nicht mit verfassungsändernder Mehrheit beseitigt werden. Und Parteien, die dies dennoch anstreben, könnten verboten werden.
Diese im Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zusammengefassten Fundamentalprinzipien gehörten daher auch zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes.

Der Konflikt mit der freien politischen Willensbildung

Diese Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes stehe jedoch, so Prof. Murswiek, in einem Spannungsverhältnis zu dem Grundprinzip der Freiheit der politischen Willensbildung. In der Demokratie müsse die politische Willensbildung des Volkes frei sein. Der Staat sei nicht berechtigt, seinen Bürgern bestimmte Meinungen aufzuzwingen oder mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einzuwirken. Die Verfassung garantiere die Freiheit des politischen Wettbewerbs im Meinungskampf und insbesondere unter den politischen Parteien. In diesen Wettbewerb dürfe der Staat sich prinzipiell nicht einmischen.

Die „streitbare Demokratie“ mache aber dazu eine Ausnahme: Sofern es darum gehe, zu verhindern, dass Feinde der Demokratie die Staatsgewalt übernehmen, um dann die Demokratie abzuschaffen,  meine sie, dürfe und müsse der Staat den politischen Wettbewerb begrenzen. Gegen Verfassungsfeinde dürfe er einschreiten.
Der Verfassungsschutz analysiere und bewerte daher politische Meinungsäußerungen und teile seine Bewertungen der Öffentlichkeit mit. Dadurch greife er aber in den politischen Meinungskampf ein.
Werde eine politische Partei vom Verfassungsschutz öffentlich als ´extremistisch` eingestuft, sei das für diese Partei ein massiver Nachteil im politischen Wettbewerb. Dies gelte schon dann, wenn sie zunächst nur als ´Verdachtsfall` beobachtet werde. Eine solche Partei verliere Mitglieder, Wähler, Sponsoren. Ihre Chancen, neue Mitglieder zu werben, sänken drastisch. Sie werde in den Medien als extremistisch stigmatisiert. Diese berichteten „über ihre Aktivitäten nicht mehr neutral, sondern, wenn überhaupt, nur mit der Tendenz, die Bewertungen des Verfassungsschutzes zu verstärken.“

Der Verfassungsschutz sehe seine Aufgabe also nicht nur darin, die Regierung rechtzeitig über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, sondern er verstehe sich selbst auch als Organ der Bekämpfung solcher Bestrebungen. Und das Mittel dazu sei das Hineingehen in die Öffentlichkeit. Wenn der Verfassungsschutz eine Organisation oder eine Person als ´extremistisch` bezeichne (oder schon dessen verdächtig), sei das eine öffentliche Stigmatisierung.

Keine Nachweis-Sicherheit

Dabei bestehe ein grundsätzliches Problem: Man wisse nicht, ob die Behauptungen und Bewertungen des Verfassungsschutzes auch zutreffend seien.
„… diese Sicherheit gibt es nicht. Und es gäbe sie selbst dann nicht, wenn man sicher sein könnte, dass der Verfassungsschutz sich nicht von der Regierung bewusst zur Bekämpfung oppositioneller Bestrebungen instrumentalisieren ließe. Denn die Bewertungen sind oft schwierig, und über die zugrundeliegenden Tatsachen gibt es oft nur Vermutungen.“

Wenn die Bewertungen des Verfassungsschutzes richtig seien, dann nützten sie ja der Demokratie, seien sie aber nicht zutreffend, sei der Schaden für die Demokratie um ein Vielfaches höher als im umgekehrten Fall der Nutzen.
Das Risiko aber, dass der Verfassungsschutz falsche Extremismus-Warnungen veröffentliche, sei sehr groß, auch wenn die Akteure im Grunde nicht böswillig seien. Schon mit den Verdachtsberichten bekämpfe der Verfassungsschutz Organisationen, von denen er zugegebenermaßen noch gar nicht wisse, ob sie wirklich verfassungsfeindlich seien. Das sei schon ein schwerwiegender, nicht zu rechtfertigender Grundrechtseingriff, der zur Abwehr einer Gefahr nicht erforderlich und daher verfassungswidrig sei.

Überhaupt sei die Beweisführung in diesen Dingen hoch komplex. Die Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes – also die betroffenen politischen Parteien oder andere Organisationen – sagten ja in der Regel nicht, dass sie die Demokratie, den Rechtsstaat oder die Menschenwürde-Garantie beseitigen wollten. Aus Sicht des Verfassungsschutzes täten sie das deshalb nicht, weil sie ihre wahre Zielsetzung verbergen wollten. Diese wolle der Verfassungsschutz anhand „tatsächlicher Anhaltspunkte“ ermitteln. Das seien aber, wenn man in Programmen und offiziellen Verlautbarungen des Beobachtungsobjekts nichts finde, in der Regel Meinungsäußerungen von Funktionären und anderen Mitgliedern. In vielen Fällen prangere der Verfassungsschutz Äußerungen an, die, für sich genommen, keine verfassungsfeindliche Zielsetzung zum Ausdruck brächten. Diese Zielsetzung werde dann einfach unterstellt.

Beispiele

 „Das wichtigste Beispiel aus den letzten Jahren ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff. Der Verfassungsschutz behauptet, wer einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff verwendet, wer also insbesondere von einem deutschen Volk spricht, das nicht durch die Staatsangehörigkeit, sondern durch Merkmale wie Sprache, Kultur, Geschichte oder Abstammung definiert ist, der sei Rechtsextremist. Denn er wolle alle Menschen, die nicht zu dem so verstandenen Volk gehören, in menschenwürdewidriger Weise diskriminieren. Das aber ist nichts als eine unbegründete Unterstellung.“ 2

Als ein weiteres Beispiel der Einwirkung des Verfassungsschutzes auf die politische Willensbildung, ohne dass dies dem Schutz der Verfassung diene, führt Prof. Murswiek die sogenannte „verfassungsschutzrelevante De-Legitimierung des Staates“ an. Damit sei gemeint:
„Wer die Institutionen des freiheitlichen Verfassungsstaates verächtlich mache, wolle ihnen die Legitimität bestreiten und auf diese Weise den Boden dafür bereiten, sie durch eine undemokratische, unfreiheitliche Ordnung zu ersetzen. Das sei eine verfassungsfeindliche, extremistische Zielsetzung.“

In der Praxis sehe der Verfassungsschutz allerdings bereits die Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentanten als extremistische De-Legitimierung an. Damit verschwimme die Grenze zwischen dem Schutz der Verfassung und dem Schutz der Regierung vor Kritik und Spott. – Die Regierung zu verspotten, sei die traditionelle Aufgabe des Kabaretts, und das sei ein demokratisches Grundrecht jedes Bürgers.

Beispielsweise sei auch als extremistisch eingeordnet worden, die Corona-Lockdown-Politik als „Corona-Diktatur“ zu bezeichnen. Und der Verfassungsschutz habe bereits „Agitation gegen Klimaschutzmaßnahmen“ als neues Betätigungsfeld für „Delegitimierer“ ausgemacht. Sogar Polemik gegen eine an der gegenwärtigen Koalitionsregierung beteiligte Partei sei vom Verfassungsschutz schon als De-Legitimierung des Staates gewertet worden.

Mit seinen großenteils unzutreffenden Bewertungen von Meinungsäußerungen als angebliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen übe der Verfassungsschutz Druck aus, derartige Meinungsäußerungen zu unterlassen. Die Wahrnehmung der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit werde für den Einzelnen zum Risiko. Und da der Verfassungsschutz nur oppositionelle Meinungsäußerungen als „extremistisch“ markiere, nie aber Äußerungen von Regierungsmitgliedern oder von Funktionären der Regierungsparteien, beschädige er die Chancengleichheit unter den politischen Wettbewerbern. Diese aber sei eine der Grundlagen der Demokratie.

Mein Fazit

Im Bestreben, den Staat nicht erst gegen politisch motivierte Gewalt zu schützen, sondern schon im Vorfeld zu verhindern, dass Kräfte an die Macht kommen können, die Demokratie und Rechtsstaat beseitigen wollen, greift der Verfassungsschutz sekbst in das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ein, insbesondere auch in die Freiheit der politischen Willensbildung  der Parteien.

Indem er politische Inhalte, also Programme und Meinungen nicht nur überprüft, sondern als behördliche Autorität öffentlich aktiv kämpferisch als „extremistisch“ bewertet oder gar nur verdächtigt, werden politische Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen stigmatisiert.

Das ist schon deshalb schwerwiegend, weil es stets ungewiss ist, ob die Behauptungen und Bewertungen des Verfassungsschutzes auch zutreffen, da – auch in Anbetracht der Parteizugehörigkeit der Beamten – die Bewertungsvorgänge sehr komplex, schwierig sind und vielfach auf Vermutungen beruhen. Die Gefahr, dass den Betroffenen Unrecht geschieht, ist außerordentlich hoch.

Ein solches öffentliches Vorgehen des Verfassungsschutzes ist deshalb nicht nur bei Verdachtsfällen, sondern auch bei begründeten Anhaltspunkten ein verfassungswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit und das demokratische Geschehen.

Ja, selbst bei Äußerungen, die offensichtlich und nachweisbar gegen die Werte des Grundgesetzes gerichtet sind, hat der Verfassungsschutz nicht öffentlich einzugreifen. Auch sie fallen in den Schutzbereich des Grundrechtes der Meinungsfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht am 28.11.2011 konstatierte:
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt. (…) Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. (…)
Verboten werden darf mithin nicht der Inhalt einer Meinung als solcher, sondern nur die Art und Weise der Kommunikation, die bereits den Übergang zur Rechtsgutsverletzung greifbar in sich trägt und damit die Schwelle zu einer sich abzeichnenden Rechtsgutverletzung überschreitet.“ 3

Und im Beschluss vom 22.6.2018 wird das Bundesverfassungsgericht noch konkreter:
„Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines Grundprinzip, das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Vielmehr gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“ 4

Das bedeutet, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verfassungsschutz dürfen erst tätig werden, wenn eine strafbare Äußerung vorliegt bzw. wenn die Betreffenden in Aktionen, Handlungen übergehen, die den Bestand der Demokratie erkennbar gefährden.
Der Verfassungsschutz hat dies im Hintergrund, insbesondere bei Organisationen und Parteien, zu beobachten und notfalls bei der Regierung ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzuregen.

Indem aber der Verfassungsschutz öffentlich schon problematische Gesinnungen und Meinungen der Bürger und Parteien bekämpft, greift er massiv in das die Demokratie wesentlich konstituierende Grundrecht der Meinungsfreiheit ein.
Er ist selbst ein demokratie- und verfassungswidriges Problem.

Verfassungswidrige Gesinnungen und Meinungen aufzudecken und argumentativ zu bekämpfen, ist in einer Demokratie allein Sache der öffentlichen geistigen Auseinandersetzung zwischen den Bürgern selbst und ihrer Organisationen.

Übersetzt und bearbeitet von L.Earth

CDU-Politiker kommt wegen mutmaßlicher Volksverhetzung vor Gericht – und wird fr…

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CDU-Politiker kommt wegen mutmaßlicher Volksverhetzung vor Gericht – und wird freigesprochen

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das hat das Amtsgericht Aschersleben entschieden. Hintergrund war ein Post Gürths auf X: Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später gesperrt.

Das Amtsgerichts Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb kam es zur Hauptverhandlung.

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Trump setzt Musk Grenzen: Er darf nicht eigenmächtig Mitarbeiter feuern Präsiden…

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✋Trump setzt Musk Grenzen: Er darf nicht eigenmächtig Mitarbeiter feuern

Präsident Donald #Trump hat am Donnerstag sein Kabinett einberufen. Laut dem Magazin „Politico“ sagte er den Anwesenden, dass sie für Ihre Abteilungen zuständig seien und nicht der Tech-Milliardär Elon #Musk. Dieser sei zwar befugt Empfehlungen an die Abteilungen zu geben, aber nicht, einseitige Personalentscheidungen zu treffen. Musk war ebenfalls im Raum anwesend.

Das Treffen fand statt, nachdem der Tesla-Gründer, der die Effizienzbehörde #DOGE leitet, eine Reihe von Massenentlassungen und Warnungen gegenüber Regierungsmitarbeitern ausgesprochen hatte. Dies führte zu großer Verunsicherung in der Regierung.

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„Equal Pay Day“: Ver.di ruft zu Warnstreiks in Kitas und Kliniken auf Die Warnst…

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„Equal Pay Day“: Ver.di ruft zu Warnstreiks in Kitas und Kliniken auf

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Freitag fortgesetzt worden. In zahlreichen Städten, wie beispielsweise Essen, blieben Kitas laut der Gewerkschaft Ver.di bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Auch in Kliniken, etwa in Köln und Hamburg, legten Beschäftigte mit Beginn der Frühschicht die Arbeit nieder.

Der Streiktag am Freitag – einen Tag vor dem Internationalen Frauentag – konzentriert sich auf „Frauenberufe“. Verdi will damit nach eigenen Angaben für „Lohngerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen“ in diesen Bereichen werben.

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Vom Schrottauto zur mobilen Sauna – YouTuber bauen verrücktes Wellness-Fahrzeug…

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🚗♨️ Vom Schrottauto zur mobilen Sauna – YouTuber bauen verrücktes Wellness-Fahrzeug

Ein ausrangiertes Auto mit einem Jahr TÜV haben deutsche Tüftler in eine voll funktionsfähige Sauna verwandelt – inklusive Holzofen! Hinter dem außergewöhnlichen Projekt stecken „The Real Life Guys“, ein YouTube-Kanal für Do-it-yourself-Abenteuer, gegründet von den Brüdern Johannes und Philipp Mickenbecker.

Ihr Ziel: Junge Menschen motivieren, raus in die Natur zu gehen und echte Erlebnisse zu sammeln, statt nur vor dem Bildschirm zu sitzen. Das gesamte Umbauprojekt und der eigentliche Sauna-Genuss wurden auf Video festgehalten und auf Social Media veröffentlicht – und sorgt für Begeisterung bei Usern!

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#Südkorea: Gericht hebt Verhaftung von Präsident Yoon aufDas südkoreanische Präs…

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#Südkorea: Gericht hebt Verhaftung von Präsident Yoon auf

Das südkoreanische Präsidialamt hat am Freitag die Entscheidung des zuständigen Gerichts begrüßt, den angeklagten Präsidenten #Yoon Suk Yeol aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das berichtet die Agentur Yonhap unter Verweis auf die Behörde.

Yoon reichte einen Antrag gegen die Anklage im vergangenen Monat ein und beharrte darauf, dass diese rechtswidrig sei. Gegen den Staatschef wurde wegen des Verdachts auf Aufruhr ermittelt.

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Trump setzt Strafzölle für Mexiko und Kanada für vier Wochen aus Gemäß der Anord…

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🇲🇽🇨🇦Trump setzt Strafzölle für Mexiko und Kanada für vier Wochen aus

Gemäß der Anordnung von US-Präsident Donald Trump sind Einfuhren aus Mexiko, die unter das Freihandelsabkommen USMCA fallen, das er während seiner ersten Amtszeit mit den beiden Nachbarstaaten ausgehandelt hatte, bis zum 2. April von den Zöllen befreit.

Vor dem Aussetzen der Zölle hatte Trump mit der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum und dem kanadischen Premierminister Trudeau telefoniert. Sheinbaum erklärte, sie habe mit dem US-Präsidenten vereinbart, weiter gemeinsam an Fragen der Migration und der Sicherheit zu arbeiten. Kanadas Finanzminister Dominic LeBlanc teilte mit, dass sein Land die zweite Welle von Zöllen auf US-Produkte nicht vor dem 2. April in Kraft setzen werde.

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Papst Franziskus bedankt sich in Audiobotschaft bei Gläubigen Bereits seit drei…

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🙏 Papst Franziskus bedankt sich in Audiobotschaft bei Gläubigen

Bereits seit drei Wochen wird das Katholiken-Oberhaupt in der Gemelli-Klinik behandelt. Nun hat sich der Papst erstmals seit dem Beginn seiner Behandlung persönlich per Audiobotschaft an zahlreiche Gläubige gewandt.

„Ich danke euch von ganzem Herzen für eure Gebete für meine Gesundheit auf dem Platz. Ich begleite euch von hier aus“, sagte der 88-Jährige mit schwacher Stimme auf Spanisch. Die Botschaft wurde am Abend auf dem Petersplatz vor zahlreichen Gläubigen abgespielt.

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CIA beginnt, kürzlich eingestellte Mitarbeiter zu entlassen – Medien Die von der…

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CIA beginnt, kürzlich eingestellte Mitarbeiter zu entlassen – Medien

Die von der Regierung unter US-Präsident Donald Trump angeordneten Regierungskürzungen haben die CIA getroffen. Einige in den letzten zwei Jahren eingestellte Beamte wurden einem Bericht der „New York Times“ an einen anderen Ort als die Zentrale der Behörde in Langley im US-Bundesstaat Virginia beordert und aufgefordert, ihre Dienstausweise beim Sicherheitspersonal abzugeben.

Ziel der Entlassungen sei es, die Zahl der neu eingestellten Beamten, auch „Beamte auf Probe“ genannt, zu reduzieren. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte, dass einige der in den vergangenen zwei Jahren eingestellten Beamten entlassen worden seien. Nun würden einige junge Beamte, die in Langley arbeiten würden, zögern, ans Telefon zu gehen, weil sie befürchteten, „es könnte ein Anruf vom Sicherheitsdienst sein, der sie auffordert, sich an einem externen Standort zu melden“.

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