Wegen seiner Verbindungen zu #Russland hatte Gerhard #Schröder im Mai 2022 sein staatlich finanziertes Büro im Bundestag verloren. Der Altkanzler zog vors Bundesverwaltungsgericht – und unterlag. Schon in den beiden Vorinstanzen war der Ex-Kanzler gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte keinen Rechtsanspruch auf das #Büro und Personal gesehen.
Die Bundesrichter in Leipzig wiesen am Donnerstag Schröders Revision gegen das Urteil ab, da es zwar „den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden“, aber weil es im Ergebnis richtig gewesen sei. Schröder hat nur noch die Möglichkeit, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
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