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Gericht weist AfD-Klagen als „unbegründet“ ab

#AfD-Vorsitze in Bundestagsausschüssen: Gericht weist Klagen als „unbegründet“ ab

Im Zusammenhang mit den AfD-Klagen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden, dass sich die Durchführung von #Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses „im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie“ bewegten. Das teilte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, mit.

Die AfD hatte sich dagegen gewehrt, dass sich die anderen Fraktionen ihr in der laufenden Legislaturperiode bislang die Wahl zum Vorsitzenden von drei Bundestagsausschüssen verweigert hatten. Zweiter Streitpunkt war die Abwahl Brandners im November 2019.

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