Ukrainische Männer im wehrfähigen Alter bekommen in Hessen keine Ersatzreiseausweise
„Hessische Ausländerbehörden werden ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter grundsätzlich keine deutschen Ersatzreiseausweise ausstellen. Es ist ihnen zumutbar, zur Passbeschaffung in die Ukraine zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen“, heißt es in einem Antwortschreiben des hessischen Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Wiesbadener Landtag.
„Hessische Ausländerbehörden werden ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter grundsätzlich keine deutschen Ersatzreiseausweise ausstellen. Es ist ihnen zumutbar, zur Passbeschaffung in die Ukraine zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen“, heißt es in einem Antwortschreiben des hessischen Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Wiesbadener Landtag.
Die Landesregierung geht laut ihrer Antwort auf die Anfrage von knapp 20.000 ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren in Hessen aus. Würden Ukrainer mit abgelaufenen Pässen in ihre Heimat zurückkehren, fielen sie dort unter das derzeit geltende Kriegsrecht und dürften nicht wieder ausreisen.
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