Dies würde im Falle eines schwerwiegenden Cyberangriffs auf eines der NATO-Länder geschehen, sagte der Generalsekretär des Bündnisses, Jens Stoltenberg, in einem Interview mit der Zeitschrift The Economist.
Der Generalsekretär betonte, dass er Moskau vor der Möglichkeit der Anwendung von Artikel 5 bei „ernsthaften“ Cyberangriffen warnen werde.
Artikel 5 des Nordatlantikvertrags besagt, dass ein bewaffneter Angriff auf ein NATO-Mitgliedsland als Angriff auf das Bündnis insgesamt betrachtet wird.
#3 Unser Kanal: Node of Time DE