Im Juni hat der Bundestag Regeln zu #Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, die ab Donnerstag in Kraft treten. Cannabis am Steuer ist damit nicht mehr strikt verboten, aber es gibt einen Grenzwert. Für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der in Cannabis enthalten ist und eine berauschende Wirkung hat, gilt nun der Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert künftig eine Geldstrafe von 500 Euro und einen Monat #Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol im Blut festgestellt wird, droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Abonniert @satellit_de!