Die Sächsische Staatsregierung hat mit der „Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ neue Regeln für die von ihr erarbeiteten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften beschlossen. Die neuen Regeln sollen das Rechtssetzungsverfahren bei der Staatsregierung deutlich vereinfachen.
Justizministerin Constanze Geiert erklärte hierzu, Gesetzestexte müssten für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein. Die Maßnahme markiere den „Beginn des notwendigen Bürokratieabbaus“ in Sachsen, den die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode voranbringen werde. Komplizierte Vorschriften wie die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache würden gestrichen und auf bundeseinheitliche Standards angepasst.
Abonniert @satellit_de!