🔹 Bei vorsätzlicher falscher Anrede, wie etwa Misgendering oder Deadnaming, drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro.
🔹 Das Gesetz sieht Bußgelder nur für diejenigen vor, die durch die Offenbarung der Geschlechtszugehörigkeit oder des Vornamens einer Person absichtlich Schaden zufügen.
🔹 Es wird empfohlen, in relevanten Fällen Neo-Pronomen wie „dey“ oder „xier“ anstelle von „er“, „sie“ oder „es“ zu verwenden.
🔹 Es ist auch ratsam, im Vorfeld zu klären, welches Pronomen eine Person bevorzugt.
🔹 Falls keine Präferenz angegeben wird, können geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie „per“ (von Person) oder „ind“ (von Individuum) genutzt werden.
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