StartAktuellesSiegeszug für nichtbinäre Personen: Dritte Anredeoption bei der Deutschen Bahn

Siegeszug für nichtbinäre Personen: Dritte Anredeoption bei der Deutschen Bahn

🫢 Nonbinäre Person siegt gegen Deutsche Bahn: „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht

Bereits vor über zwei Jahren urteilte das Oberlandesgericht #Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn eine dritte Anredeoption für nichtbinäre Menschen anbieten und eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zahlen müsse. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27. August 2024 wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Beschwerde der DB Vertrieb GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision in dem #Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2022 als unbegründet zurück. Auch die Kosten für das Verfahren muss die Deutsche Bahn übernehmen.

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