Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zwei Eilanträge des Thüringer Landesverbands der AfD gegen die Bildung der dortigen Parlamentarischen Kontrollkommission, dem legislativen Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, abgelehnt. Die Partei wollte so die Bildung des Gremiums vorerst verhindern. Eigentlich würden ihrer Fraktion Plätze in der Kommission zustehen, diese wurden ihr jedoch durch die anderen Fraktionen im Landtag verwehrt.
Die AfD sah darin ihre Rechte verletzt und klagte gegen diese Behandlung. Gegenüber der Presse erklärte der Sprecher des Gerichts, Andreas Jenak, dass die zur Debatte stehenden Rechtsfragen zu komplex seien, um im Eilverfahren entschieden zu werden – da die Bildung der Kommission gesetzlich vorgeschrieben ist, hätte das deshalb Vorrang.
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