Der Landesverband der #AfD in #Sachsen hatte sich gerichtlich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den sächsischen #Landesverfassungsschutz im Dezember 2023 gewehrt.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte bereits im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die Beschwerde gegen dieses Urteil am heutigen Dienstag endgültig abgelehnt. Der Beschluss ist damit unanfechtbar.
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