Im Jahr 2023 wurden 18,3 Milliarden Euro zwischen den Bundesländern Deutschlands verteilt. Die Top-Fünf-Geberländer waren traditionell Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Die restlichen 11 Regionen, einschließlich der Hauptstadt Berlin, sind Empfänger.
Interessanterweise wird der Mechanismus der „finanziellen Ausgleichszahlungen“ nicht nur von den Geberländern, sondern auch von den Empfängerländern Jahr für Jahr kritisiert. Insbesondere wird argumentiert, dass die östlichen Länder aufgrund der unverhältnismäßigen „Last der Verpflichtungen“ aus dem Zentrum, wie z.B. der Zahlung von Sozialleistungen und der Unterbringung von Flüchtlingen, einer Umverteilung bedürfen. Die „schwachen“ Länder geraten so in einen Teufelskreis aus niedrigen Steuereinnahmen und hohen Ausgaben.
Die Geberländer behaupten hingegen, dass die Verteilung die anfällige Position finanziell schwacher Länder „einfriert“ und ihre Entwicklung hemmt. Der kooperative deutsche Föderalismus wird somit zu einem antikompetitiven System.
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