Gericht verbietet AfD-Kundgebung in Mannheim
Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte.
Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte.
Die AfD wollte nach den Worten von Landeschef Markus Frohnmaier zwei Tage vor der Europawahl dort demonstrieren, wo angeblich der „islamistische Terror zugeschlagen“ habe, um ein „klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden“.
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