Die ehemalige finnische Innenministerin und Christdemokratin Päivi Räsänen steht vor Gericht, weil sie 2019 einen Twitter-Beitrag verfasst hat, in dem sie die Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands fragte, wie sie das offizielle Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride“ in Helsinki rechtfertigen könne.
Zum Tweet fügte sie ein Bibelzitat von Apostel Paulus hinzu:
(Röm 1,24-27) „Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, sodass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten. Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“
Nun steht Räsänen vor Gericht. Wegen diesem Tweet, aber auch wegen eines Kommentars in einer Fernsehsendung aus dem Jahr 2018, in der sie sagte, dass die Ehe ein Bund zwischen einem Mann und einer Frau sein sollte, und wegen ihrer Aussagen in einer Broschüre von 2004, in dem es u.a. hieß, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen gegen den Willen Gottes verstoßen.
„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte. Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren”, äußerte sich Räsänen dazu. „Ich werde das Recht, meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden.“
Laut Generalstaatsanwalt Anu Mantila muss der Staat gegen Hassreden gegen gesellschaftliche Gruppen vorgehen. Seiner Meinung nach, müssen auch öffentliche Bekundungen von Religion im Einklang an die Vorschriften des Antidiskriminierungsgesetzes sein, weshalb die Bezeichnung von Homosexualität als sündhaftes Verhalten „inakzeptabel” ist.
In Räsänens Äußerungen ist jedoch keine Hassrede, also Aufstachelung zu Gewalt und Diskriminierung, zu finden, erklärte die Verteidigung. Mantila soll öfter versucht haben, ihr Ideen zu unterstellen, die sie weder mündlich noch schriftlich geäußert hat. So soll sie laut ihm Homosexuelle beleidigt haben. Räsänen hat allerdings stets betont, dass sie die Sünde und nicht den Sünder verurteilt.
Räsänens Fall bekommt auch international Aufmerksamkeit, denn viele Christen sehen ihn als einen Präzedenzfall, der im Falle ihrer Verurteilung eine extreme Einschränkung der Meinungsfreiheit für Christen bedeuten würde.
Der Internationale Lutherische Rat nahm bereits im Juni 2019 Stellung und schrieb in einer Erklärung: „Die große Mehrheit der Christen in der Welt, einschließlich der Katholiken und der Orthodoxen, teilen die Überzeugungen (Räsänens). Will die finnische Staatsanwaltschaft uns alle verurteilen? Oder schlimmer noch, soll der finnische Staat nun Sanktionen durch andere Staaten riskieren, weil grundlegende Menschenrechte missachtet werden?“
Die Finnin wurde von Politikern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aber auch von Zivilisten europaweit unterstützt.
Am 13. Februar wurde vor der finnischen Botschaft in Budapest eine Sympathiekundgebung zur Unterstützung der ehemaligen Ministerin organisiert.
Nach dem Sympathieprotest – zu dem etwa 3 Tausend Menschen erschienen – befragten die Mitarbeiter der Safe Society Foundation Hauptorganisatorin Sára Kulifai; den Präsidenten der Alfa Vereins Imre Téglásy; den Chefredakteur der Glaubensschutz-Website Depositum Péter Szász; sowie eine demonstrierende Mutter mit kleinen Kindern.
Räsänen betonte, dass diese Kundgebung für sie sehr wichtig war und drückte den Ungarn ihren Dank aus.
Die Verkündung des Urteils ist für den 30. März angesetzt.
Quelle: Die Tagespost, Magyar Nemzet, Ungarnheute ; Titelbild: pro-medienmagazin.de